Herkunftssprachlicher Unterricht

      • Herkunftssprachlicher Unterricht

      • Im Folgenden informieren wir Sie über die angebotenen Sprachen und erklären, was bei der Anmeldung zu beachten ist.

         

        Unterricht an zentralen Standorten

        Um möglichst vielen Kindern die Teilnahme zu ermöglichen, wird der herkunftssprachliche Unterricht schulübergreifend an zentralen Standorten angeboten. Das Angebot ist je nach Sprache und Region unterschiedlich. 

        Je nach Sprache wird der Unterricht

        • in Verantwortung des Landes Hessen,
        • in Verantwortung des jeweiligen Herkunftslandes oder
        • in beidseitiger Kooperation angeboten.

        Der Unterricht in der Herkunftssprache kann von Schülerinnen und Schüler mit herkunftssprachlichen (Grund-)Kenntnissen der Jahrgangsstufen 1 bis 10 (Grundschule und Sekundarstufe I) an allgemeinbildenden Schulen besucht werden. Bei Spanisch wird die entsprechende Staatsbürgerschaft oder aber die entsprechende Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils vorausgesetzt.  

         

        Angebotene Sprachen

        FAQs & Infos: Unterricht in der Herkunftssprache


        Anmeldefristen für die einzelnen Sprachen sind unterschiedlich. Die Fristen für die Anmeldung zum Unterricht finden Sie im Infoblatt unter „Elterninformationen“ bei der jeweiligen Sprache.

        Um ihr Kind für den herkunftssprachlichen Unterricht anzumelden, gehen Sie bitte wie folgt vor:

        • Suchen Sie zuerst einen Standort in der Nähe der Schule Ihres Kindes.
           
        • Melden Sie dann Ihr Kind bei der Koordinationsstelle für den Herkunftssprachenunterricht an. Dies ist nur dann erforderlich, wenn der Unterricht nicht in Verantwortung des Landes Hessen stattfindet. 
           
        • Füllen Sie das Anmeldeformular aus und machen Sie eine Kopie: Ein Exemplar des Anmeldeformulars bekommt die Schule Ihres Kindes, das zweite Exemplar bekommt die Schule, an der der Unterricht stattfindet. 

        Den Schulen muss das Anmeldeformular zum herkunftssprachlichen Unterricht spätestens zu Kursbeginn vorliegen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine Teilnahme sonst nicht möglich.

        Bitte berücksichtigen Sie, dass der herkunftssprachliche Unterricht in Verantwortung der Herkunftsländer in der Regel erst im September eines Jahres, in manchen Fällen auch später. Dies liegt daran, dass sich der Schulbeginn am Schuljahresbeginn der Herkunftsländer und an dem dortigen Schul- und Ferienkalender orientiert.

        (Quelle: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/unterricht-in-der-herkunftssprache/angebotene-sprachen)

    • Kontakt

      • Bertha-von-Suttner-Schule
      • 0611-317807
      • Wiesbadener Str. 82
        55252 Mainz-Kastel (Wiesbaden)
        Germany
      • Alexa Veit

        Termine mit der Schulleitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
      • Sekretariat:
        Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 - 14:00 Uhr
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